Umgründungs-Workshop Oktober 2023

Umgründungen dienen dazu, eine bestehende Unternehmensstruktur – möglichst steuerneutral – verändern zu können. In der Praxis sind Umgründungen etwa bei der Regelung der Rechtsnachfolge oder bei Erwerbsvorgängen relevant. Je nachdem, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben wird und wohin Vermögen übertragen werden soll, kommen unterschiedliche Umgründungsformen in Betracht, wie etwa Spaltung, Verschmelzung, Umwandlung, Realteilung, Zusammenschluss und Einbringung.

Eigenes Wissenswertes

Am 23.10.2023 fand gemeinsam mit der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Holzinger & Partner sowie mit Steuerberater Mag. Johannes Eisl ein Umgründungs-Workshop statt. Dieser interdisziplinäre Austausch ist für erfolgreiche Umgründungen essentiell, denn es stellen sich stets sowohl gesellschafts- bzw. zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Fragen.

Im Zuge des gemeinsamen Workshops wurden die jeweiligen Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Umgründungsmaßnahmen herausgearbeitet. Insbesondere bei gewachsenen Unternehmensstrukturen kann ein (auf den ersten Blick) einfacher Sachverhalt komplexe rechtliche Fragestellungen auslösen. Wichtig ist dabei ein strukturiertes Vorgehen und ein Abwägen der Rechtsfolgen, je nachdem welche Ziele bzw. Zwecke mit der Umgründung verfolgt werden sollen.

Ein in der rechtswissenschaftlichen Literatur und Judikatur bislang wenig beachtetes Thema sind die datenschutzrechtlichen Aspekte bei Umgründungsvorgängen. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass hierbei vor allem zwischen Umgründungen mit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge zu unterscheiden ist.

 

Gerne können Sie sich für weitere Informationen an unser Kanzlei-Team wenden!

Von: Hochleitner Rechtsanwälte
Veröffentlicht: 25.10.2023