Öffentliche Auftragsvergabe

  • Beratungen nach dem neuen BVergG 2018, insbesondere im Bereich eVergabe
  • Kontrolle des Auftraggebers
  • Vergaberechtsschutz
  • Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden
  • Provisorialverfahren (einstweilige Verfügungen) vor den Vergabekontrollbehörden
  • Feststellungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden
  • Geltendmachung des Sonderschadenersatzes nach dem Bundesvergabegesetz vor den Zivilgerichten
  • Rechtliche Begleitung öffentlicher und privater Ausschreibungen auf Auftragnehmer und Auftraggeberseite
  • Unterstützung bei der Wahl der Verfahrensart
  • Gutachten im Vergaberecht

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