Verträge nach dem Umgründungssteuergesetz

  • Umfassende Beratung im Zusammenhang mit Umgründungen: Umsetzung von unternehmerischen Ideen in rechtliche Lösungen
  • Begleitung von Umgründungen ab der Stunde null, bis zur gewünschten Gesellschaftsform
  • Abdeckung auch damit im Zusammenhang stehender Themen, wie Betriebsübergang und Ummeldungen
  • Verschmelzungen
  • Einbringungen
  • Umwandlungen
  • Zusammenschlüsse
  • Spaltungen (auch bei Genossenschaften)
  • Realteilungen
  • Grenzüberschreitende Verschmelzungen nach dem EU-VerschG

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