Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie: Fluch oder Segen?

Am Donnerstag, 21.11.2019, fand im Technologiezentrum Perg ein Business Frühstück der Hochleitner Rechtsanwälte GmbH zum Thema „Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie: Fluch oder Segen?“ statt.

Wissenswertes Eigenes

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Johannes Hochleitner, Rechtsanwalt und Partner seit 1986, sowie Mag. Karl Fröschl, Direktor der Raiffeisenbank Perg.

Der im Mittelpunkt der Veranstaltung stehende Vortrag von Mag. Alexander Ertl, MBA, Rechtsanwalt und Partner in Perg, ging auf die Grundlagen der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie ein. So wurde etwa dargelegt, auf welche Rechtsgebiete sich der Hinweisgeberschutz erstreckt, unter welchen Voraussetzungen Hinweisgeber vom Schutz der Richtlinie umfasst sind, welche Unternehmen und welche juristischen Personen des öffentlichen Rechts betroffen sind, sowie welche Meldekanäle dem Hinweisgeber zur Verfügung stehen.

In der anschließenden Diskussion mit Mag. Gregor Haidenthaler, MBL-HSG, Rechtsanwalt und Partner in Eferding, sowie Dr. Clara Hochleitner, LLM, Rechtsanwaltsanwärterin, wurden zahlreiche Fragen des Publikums erörtert, wie etwa: Wann ist mit einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu rechnen? Welche Spielräume hat der österreichische Gesetzgeber im Rahmen dieser Umsetzung (z.B. im Bereich der Zulässigkeit anonymer Meldungen)? Welche Modelle eignen sich für die Einrichtung eines internen Meldekanals am besten? Kann auch eine externe Ombudsstelle mit dieser Aufgabe betraut werden?

Getragen war die Diskussion von der grundsätzlichen Frage, ob die gegenständliche Richtlinie für den privaten Sektor nur Belastungen und Risiken oder auch etwaige Chancen mit sich bringt. Ein positiver Faktor, welcher der Einrichtung interner Meldekanäle abgewonnen werden kann, ist die Tatsache, dass dadurch behaupteten Rechtsverstößen (unternehmens-)intern nachgegangen werden kann. Darüber hinaus ist das Vorhandensein eines funktionierenden Compliance-Systems auch bei der Beurteilung der Frage, ob ein Organisationsverschulden vorliegt, zu berücksichtigen.

Während von der Kanzleiveranstaltung (auch vom köstlichen Frühstück) alle Gäste vollends begeistert waren, war der Inhalt der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie für manche Gäste durchaus schwer verdaulich. Nachdem diese Richtlinie aber einen sehr weiten Anwendungsbereich hat, sollte man sich früh genug damit beschäftigen, eine unternehmensinterne Umsetzung zu finden, die nicht nur der Richtlinie gerecht wird, sondern auch für das eigene Unternehmen geeignet ist.

Von: Mag. Alexander Ertl, MBA
Veröffentlicht: 26.11.2019